Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
(1) mediazehe bietet Leistungen im Bereich Bürokommunikation an, insbesondere in Bezug auf EDV, Computer-Netzwerke, Serverlösungen, Datensicherung, Einzelplatz-PCs, Privatrechner sowie Telefonanlagen
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten als Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2 Vertragsschluss(1) mediazehe ist berechtigt, schriftlich oder per Telefax erteilte Vertragsangebote innerhalb von 10 Werktagen und telefonische oder elektronische Vertragsangebote (E-Mail) innerhalb von 5 Werktagen anzunehmen.
(2) Einer Annahme kommt es gleich, wenn mediazehe innerhalb dieser Fristen mit der Leistungserbringung beginnt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung (151 BGB).
(3) mediazehe ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3 Leistungsbestimmung(1) Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Komplexität von elektronischen Anlagen und Computern auch bei ordnungsgemäßer Installation von Hard- und Software und trotz ordnungsgemäßer Wartung zu Funktionsstörungen kommen kann, die nicht diagnostiziert und beseitigt werden können.
(2) Grundsätzlich ist für den Vertragsinhalt die individuell zwischen mediazehe und dem Kunden getroffene Vereinbarung maßgeblich. Soweit es zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, beinhalten die im Vertrag zur Beschreibung von Leistungspflichten im Folgenden verwendeten Begrifflichkeiten Leistungsinhalte wie folgt:
a) Reparatur:
Maßnahmen zur Fehler- bzw. Störungsbeseitigung. Der konkrete Erfolg der Fehler- bzw. Störungsbeseitigung ist nur dann geschuldet, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist oder nach der Art der aufgetretenen Störung oder der art des aufgetretenen Fehlers erwartet werden kann.
b) Leihgabe von Geräten:
mediazehe ist nicht verpflichtet dem Kunden ein Leihgerät zur Verfügung zu stellen. mediazehe kann dem Kunden nach eigenem Ermessen für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät aushändigen. Der Kunde hat die geliehenen Geräte pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Während der Leihgabe haftet der Kunde voll für das Leihgerät und hat es gegen alle üblichen Risiken selbst zu versichern. mediazehe hat für diese Geräte keine Versicherung abgeschlossen. Der Kunde haftet f¨r das Leihgerät, solange es sich in seinem Besitz oder im Besitz eines von Ihm Beauftragten befindet und nicht nur auf die Dauer der Leihgabe. Ansprüche jeglicher Art können nur geltend gemacht werden, wenn die von mediazehe ausgestellten Rechnungen voll bezahlt sind. Nachlässe oder Gutschriften werden nur erteilt und Erstattungen nur geleistet, wenn das Leihgerät während der Leihgabe einen nachweisbaren Defekt aufweist, für den der Kunde nicht verantwortlich gemacht werden kann.
c) Software-Installation:
Durchführung der vom Software-Hersteller zur Verfügung gestellten Installationsroutine
d) Update / Upgrade:
Durchführung der vom Software-Hersteller zur Verfügung gestellten Update- bzw. Upgraderoutine
e) Netzwerk-Konzeption:
Erstellen eines Konzeptes für ein Computer-Netzwerk unter Berücksichtigung der Wünsche und Anforderungen des Kunden
g) Netzwerk-Installation
Herstellen der technischen Infrastruktur des Netzwerkes gemäß der vorausgegangenen Netzwerk-Konzeption und Installation der Server-Software
h) Netzwerk-Absicherung
Installation einer Firewall (Hardware oder Software) und Aktualisierung sicherheitsrelevanter Server-Software; Einspielen aktueller Sicherheitspatches Datensicherungslösung Installation einer Standard-Software zur automatisierten Datensicherung auf dem Rechner bzw. Server des Kunden
i) Netzwerk-Erweiterung
Hardwaremäßige Anbindung des Gerätes an das bestehende Netzwerk; Vornahme der erforderlichen Einstellungen.
j) Datenwiederherstellung
Maßnahmen mit dem Ziel, Daten für den Kunden wieder verfügbar zu machen.
(3) mediazehe erbringt die Leistungen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(4) mediazehe kann sich zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen Dritter als
Erfüllungsgehilfen bedienen.
4 Vergütung(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise als Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise als netto Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Forderungen von mediazehe sind sofort zur Zahlung fällig.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, werden geleistete Arbeitsstunden zum vereinbarten Stundensatz vergütet.
(4) mediazehe ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Ist Vergütung nach Stunden oder zum Pauschalpreis vereinbart, werden die Kosten für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, Fahrt- und Transportkosten sowie sonstige Aufwendungen gesondert berechnet.
(6) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den mediazehe nicht bestritten worden sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
5 Liefer- und Ausführungsfristen(1) Bei individuell nach Kundenwunsch zusammengestellten Computeranlagen und Netzwerken sind die angegebenen Leistungsfristen freibleibend und unverbindlich, sofern die Fristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
(2) Angaben über die Dauer von Reparaturen und das Auffinden und Beseitigen von Fehlern und Störungen sind nur dann verbindlich, wenn zum Zeitpunkt der Angabe der Umfang der durchzuführenden Arbeiten absehbar war.
(3) Werden nach Vertragsschluss den Vertragsgegenstand betreffende Zusatzleistungen vereinbart oder vertragliche Leistungen abgeändert, werden bereits vereinbarte Leistungsfristen entsprechend angemessenen verlängert.
(4) Verzögert sich die Installation von Computeranlagen und Netzwerken oder die Fehler- und Störungsanalyse und Beseitigung aufgrund von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, oder anderen Umständen, die von mediazehe nicht zu vertreten sind, so werden Lieferfristen, soweit die Umstände nachweislich auf die Dauer der Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind, angemessen verlängert.
6 Eigentums- und Rücktrittsvorbehalt(1) Gegenüber Verbrauchern behält sich mediazehe das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Gegenüber Unternehmern behält sich mediazehe das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die von mediazehe gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt mediazehe bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. mediazehe nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. mediazehe behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit oder wenn über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird, ist mediazehe berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und gelieferte Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.
(5) mediazehe verpflichtet sich, die mediazehe zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von mediazehe die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt mediazehe.
7 Unternehmerpfandrechtmediazehe steht wegen Forderungen aus Werk- und Dienstverträgen mit dem Kunden ein vertragliches Pfandrecht an beweglichen Sachen des Kunden zu, welche im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung in Besitz von mediazehe gelangt sind. Für sonstige Forderungen aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
8 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen(1) Nach Mitteilung der Fertigstellung der Leistungserbringung an den Kunden ist innerhalb von zwei Wochen eine Abnahme durchführen. Die Abnahme findet im Beisein mindestens eines Vertreters von mediazehe statt. über die Abnahme wird ein Protokoll geführt.
(2) Die Abnahme ist durch den Kunden unverzüglich durch Gegenzeichnung des Abnahmeprotokolls zu erklären, wenn bei der Abnahme keine Mängel festgestellt werden können.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern.
(4) Bei vorbehaltloser Nutzung durch den Kunden gilt die Leistung als abgenommen.
(5) mediazehe kann die Abnahme einzelner abgrenzbarer Teilleistungen verlangen.
9 Mitwirkungspflicht des Kunden(1) Der Kunde wird dem Auftragnehmer alle für seine Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten zur Verfügung stellen und den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung auch darüber hinaus unterstützen, soweit ihm dies zumutbar ist. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht setzt der Kunde hinreichend qualifizierte Mitarbeiter ein.
(2) Der Kunde hat mediazehe gesicherten Zugang gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zum Standort der in seinem Betrieb installierten Anlage zu gewähren, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
(3) Der Kunde wird ihm obliegende Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Inhalt und der Durchführung von vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich treffen und das seine Entscheidung mediazehe unverzüglich mitteilen. Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Leistungen von mediazehe änderungsvorschläge unterbreitet werden, wird der Kunde diese unverzüglich prüfen und das Ergebnis seiner Entscheidung mediazehe unverzüglich mitteilen.
10 Mängelhaftung(1) Bei Mängeln leistet mediazehe zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung (Ersatzlieferung oder Neuherstellung). Entgegen vorstehender Regelung haben Verbraucher bei Kaufverträgen die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. mediazehe ist berechtigt, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Wahl von seinem Minderungsrecht Gebrauch zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Gefahrenübergang schriftlich gegenüber mediazehe anzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen des Mangels ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn mediazehe grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von mediazehe zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß 478, 479 BGB. Die Haftung von mediazehe nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Geltung des 377 HGB bleibt unberührt.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. öffentliche äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.
(4) Die Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht, wenn mediazehe grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von mediazehe zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß 478, 479 BGB. Die Haftung von mediazehe nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) mediazehe gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11 HaftungBei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von mediazehe auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von mediazehe. mediazehe haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. mediazehe haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. mediazehe haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem mediazehe zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
12 Datenschutz(1) Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von mediazehe gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der vertragsmäßigen Leistung erfragt, es sei denn, der Kunde wünscht zusätzliche Service- Dienstleistungen.
(2) Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von dem mediazehe erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
(3) Der mediazehe gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die übermittlung von Daten fordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
(5) Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.
13 änderung der allgemeinen Geschäftsbestimmungen(1) mediazehe behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt insbesondere durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website http://www.mediazehe.de
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.
14 Schlussbestimmungen(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz mediazehe zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. mediazehe ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.